beschränkte persönliche Dienstbarkeit

beschränkte persönliche Dienstbarkeit
beschränkte persönliche Dienstbarkeit,
 
Dienstbarkeit.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Beschränkte persönliche Dienstbarkeit — Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 – 1093 BGB) die Befugnis einer bestimmten Person, das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Sie unterscheidet sich vom Nießbrauch als dem… …   Deutsch Wikipedia

  • beschränkte persönliche Dienstbarkeit — einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person zustehendes, grundsätzlich nicht übertragbares ⇡ dingliches Recht zur beschränkten unmittelbaren Nutzung eines Grundstücks; z.B. Eintragung eines dinglichen Wohnrechts, Eintragungen zu… …   Lexikon der Economics

  • Persönliche Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …   Deutsch Wikipedia

  • Beschränkt persönliche Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Situation in Deutschland Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: den Nießbrauch als umfassendes… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstbarkeit — Unterwürfigkeit; Servilität; Servitut (fachsprachlich) * * * Dienst|bar|keit 〈f. 20; unz.〉 1. Verpflichtung zum Dienst 2. Ergebenheit, Dienstwilligkeit, Gefälligkeit 3. 〈Rechtsw.〉 Recht zur Nutzung einer fremden Sache * * * Dienst|bar|keit, die; …   Universal-Lexikon

  • beschränkte dingliche Rechte — dingliche Rechte an einer Sache, die ihrem Inhaber nur einen Ausschnitt aus dem Eigentumsrecht gewähren: ⇡ Nießbrauch, ⇡ Grunddienstbarkeiten, ⇡ beschränkte persönliche Dienstbarkeit, ⇡ Vorkaufsrecht, ⇡ Reallasten und v.a. ⇡ Grundpfandrechte …   Lexikon der Economics

  • Persönlich beschränkte Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …   Deutsch Wikipedia

  • dingliches Wohnrecht — ⇡ beschränkte persönliche Dienstbarkeit …   Lexikon der Economics

  • Servitut — Dienstbarkeit, auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht die dem jeweiligen Eigentümer …   Deutsch Wikipedia

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